Wir stellen uns auch in Zukunft der
Verpflichtung, Ihnen ein zuverlässiger
und facherfahrener Helfer zu sein.

 
Unmittelbarer Dienst für den Verstorbenen
Erste Versorgung im Trauerhaus oder am Sterbeort
Hygienische Vorkehrungen
Überführungen von und nach allen Orten
Einkleiden und Einbetten
Überführungen zum Bestattungsort
 
Regelung mit Behörden und Versicherungen
Beschaffung des Totenscheins beim zuständigen Arzt
Sterbefall-Beurkundung beim Standesamt
Sterbefallanzeige
Beschaffung einzelner Personenstandsdokumente mit entsprechenden Voranzeigen beim Standesamt
Sterbefallmeldung und Terminfestlegung bei der Friedhofsverwaltung
Antrag zur Weiterzahlung der Rente
(Vorschusszahlung) für die nächsten 3 Monate
Anschreiben von Kassen, Lebens- oder Sterbegeld-Versicherungen, Betrieben, Gewerkschaften u.a. Organisationen
Besorgung der Dokumente bei den Konsulaten für eine internationale Überführung

 

 
     
Übersicht unserer Dienstleistungen
 
   

Vorfinanzierung, Kostenvorlegung
Beurkundungs- und Dokumentengebühren
Drucksachen, Anzeigen, Porto, etc.
Blumenschmuck, Trauerdekorationen
Redner, Träger, musikalische Umrahmung
 
Einzelheiten der Bestattung,
organisatorische Abwicklung

Bereitstellung von Sarg, Urne und allem Zubehör
Beauftragung und Überwachung von Zeitungsanzeigen und Trauerdrucksachen
Eigene Herstellung von Trauerdruchsachen
Auslegung von Kondolenzlisten
Terminabsprache mit allen beteiligten Personen (Kirchenvertretern, Redner etc.)
Trägergestellung zur Überführung und Beisetzung
Stellung von Begleitfahrzeugen für Trauergäste
Bestellung von Blumenschmuck und Dekoration
Transport von Kränzen und Blumen
Übergabe der Kondolenzkarten
Bei Urnen-Seebestattung Absprache mit der Reederei
Ausgrabung, Umbettung und Wiederbeisetzung einschließlich der notwendigen Dokumente
Überführungen im gesamten In- und Ausland
werden von uns durchgeführt. Es gilt hierbei
umfangreiche nationale und internationale
gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

 

 
      Trauerdrucksachen werden in unserem Hause
selbst hergestellt. Dadurch können Sie kurzfristig
- auch zu Sonn- und Feiertagen - Angehörige, Freunde und sonstige Betroffene über den Trauerfall informieren.

 

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